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Gibt es einen Zuschuß von der Krankenkasse zu einem Stillstuhl?

Ein Stillstuhl ist ein medizinisches Produkt um mit dem Baby gemeinsam die Zeit des Stillens genießen zu können. Die Fabrikate werden unter gewissen Voraussetzungen von den Krankenkassen gefördert oder auch komplett gezahlt.

Gesetzliche Versicherer

Bei den gesetzlichen Krankenversicherern ist die Kostenübernahme für den Stillstuhl ausschließlich möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist in der Regel eine Behinderung des Kindes oder auch eine Behinderung der Mutter. Diese Fälle müssen von einem Arzt oder dem medizinischen Dienst festgestellt werden. So dann kann eine Kostenübernahme des Stillstuhls durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden.

Private Vollversicherung und private Zusatzversicherung

Bei diesen Arten der Versicherung kann durch den Versicherungsnehmer die Leistungsübernahme bei Vertragsabschluss oder auch durch eine Änderung des Vertrages aufgenommen werden. Allerdings werden hier in der Regel Wartezeiten vereinbart. Diese betragen in der Regel ein Jahr. Daher sollte diese Vertragsklausel am Besten bei Vertragsabschluss mit aufgenommen werden. So kann es zu keinen Missverständnissen kommen und die Assekuranz leistet wie vereinbart.


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